Verhaltensregel
Im Schutzgebiet ist nicht zugelassen:
1. Abfall werfen
2. Pflanzen und Pilze pflücken und vernichten sowie Tiere stören
3. Im Freien Feuer machen
4. Campen
5. Off-Road Fahrt oder Motorfahrzeugfahrt
6. Höhlenschmuck vernichten
Müll wird in den Abfallkorb geworfen und Hunde werden an der Leine gehalten. Um empfindliche Pflanzen- und Tierarten zu schützen, nutzen wir Wander- und Waldwege.
Infotafeln, Bezeichnungen, Spiele, Raststätten, Bänke, Müllkorbe und andere kommunale Ausrüstung werden von uns nicht beschädigt, weil dies vor allem unserer Erholung, Info und Freizeitsport dient. Verhalten wir uns im Einklang mit der Natur.
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