Istra ecoxperience

Erklärung zur Barrierefreiheit

Gespanschaft Istrien - Regione Istriana versucht, ihre Websites gemäß dem Gesetz über die Zugänglichkeit von Websites und Softwarelösungen für mobile Geräte der öffentlichen Körperschaften der Republik Kroatien (Amtliches Gesetzblatt „Narodne novine“ 17/19; nachstehend: Gesetz), wodurch die Richtlinie (EU) Nr. 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen übernommen wird, zugänglich zu machen.  

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten unter: http://www.istraecoxperience.com  

Übereinstimmungsstufe  

Die Webseite http://www.istraecoxperience.com entspricht dem Gesetz. Wenn bestimmte Unstimmigkeiten festgestellt werden, werden sie von der Verwaltungsabteilung für Tourismus der Gespanschaft Istrien entfernt und entsprechend den Möglichkeiten werden alle vorhandenen und neu veröffentlichten Inhalte an die Anforderungen an die Barrierefreiheit angepasst.  

Vorbereitung dieser Erklärung über Barrierefreiheit  

Diese Erklärung wurde am 28. April 2021 gemäß der Vorlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen erstellt, und wurde durch die Umsetzungsentscheidung 2018/1523 von der EU-Kommission festgesetzt.

Die Bewertung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist das Ergebnis einer Selbstbewertung der Verwaltungsabteilung für Tourismus der Gespanschaft Istrien. Die Erklärung wurde zuletzt am 28. April 2021 überprüft. Die Verwaltungsabteilung für Tourismus der Gespanschaft Istrien wird diese Erklärung regelmäßig überarbeiten, um die Gründe zu beseitigen, warum bestimmte Inhalte nicht zugänglich waren.  

Feedback und Kontaktangaben  

Benutzer dieser Website werden gebeten, die Verwaltungsabteilung für Tourismus der Gespanschaft Istrien zu benachrichtigen, wenn sie feststellen, dass nicht konforme Inhalte nicht unter diese Erklärung fallen.   Alle Anfragen bezüglich der Zugänglichkeit dieser Websites können von Benutzern per E-Mail: turizam@istra-istria.hr gesendet werden.  

Verfahren zur Überwachung der Umsetzung von Vorschriften  

Der Informationsbeauftragte der Republik Kroatien ist für die Überwachung der Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen durch Websites und Softwarelösungen für mobile Geräte von öffentlichen Stellen sowie für die Überwachung der Umsetzung des Gesetzes verantwortlich.

Bei unbefriedigenden Antworten auf die Benachrichtigung oder die Bitte um Rückmeldung zur Barrierefreiheit dieser Website können sich Benutzer per E-Mail: pristupacnost@pristupinfo.hr an den Informationsbeauftragten wenden.


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